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   OLG Frankfurt, 09.07.1987 - 1 U 166/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,7381
OLG Frankfurt, 09.07.1987 - 1 U 166/86 (https://dejure.org/1987,7381)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09.07.1987 - 1 U 166/86 (https://dejure.org/1987,7381)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09. Juli 1987 - 1 U 166/86 (https://dejure.org/1987,7381)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückzahlung einer für die Vermietung von Wohnraum geleisteten Mietkaution; Anspruch auf Zahlung einer Hausmeistervergütung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 1991, 105
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Celle, 14.12.1984 - 2 U 7/84

    Anspruch auf Rückzahlung einer geleisteten Mietkaution; Fälligkeit des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.07.1987 - 1 U 166/86
    Wie das OLG Celle in einer Entscheidung vom 14.12.1984 (NJW 1985, 1715) zutreffend dargelegt hat, ist zur Entscheidung darüber, ob der Vermieter von dieser Möglichkeit Gebrauch machen will, eine nach § 242 BGB zu bemessende angemessene kurze Frist (vgl. auch OLG Celle, OLGZ 66, 6 f.) einzuräumen.

    Das Unterlassen der Beklagten führt zum Verlust der Sicherungsmöglichkeiten aus dem Kautionsbetrag mit der Folge, daß die Kaution kein Haftungsobjekt mehr ist und die Beklagten auch mit künftigen Aufrechnungen gegen die Kautionsforderung ausgeschlossen sind (vgl. auch OLG Celle, NJW 1985, 1715, 1716 und im Ergebnis OLG Karlsruhe, a.a.O.).

  • OLG Karlsruhe, 28.08.1986 - 9 U 56/85

    Pachtvertrag über ein Hotel; Anspruch auf Rückzahlung einer geleisteten Kaution;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.07.1987 - 1 U 166/86
    Diese Frist in Übereinstimmung mit der vorgenanntenRechtsprechung des OLG Celle mit längstens 6 Monate: seit der Vertragsbeendigung zu bemessen (vgl. auch OLG Karlsruhe, NJW-RR 1987, 720, m.w.N.).
  • KG, 28.05.1998 - 8 REMiet 4877/97

    Voraussetzungen für die Fälligkeit von Betriebskosten

    Dabei hat das Gericht die von ihm zugrundegelegten Tatsachen und die rechtlichen Erwägungen nachvollziehbar darzulegen, aufgrund derer es aus seiner Sicht auf die gestellte Rechtsfrage ankommt, damit das angegangene Gericht die Entscheidungserheblichkeit - unter Zugrundelegung der dargelegten Rechtsansicht - in eigener Verantwortung überprüfen kann (vgl. Bub/Treier/Fischer, Handbuch der Wohn- und Geschäftsraummiete, 2. Aufl., VIII, Rn 159; OLG Celle in WuM 1984, 5 , OLG Hamm in ZMR 1991, 105, 106).
  • LG Berlin, 02.12.2002 - 61 S 259/02
    Gegen den Anspruch der Klägerin auf Rückzahlung der Mietsicherheit aus § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB können die Berufungskläger nicht aufrechnen, weil dem § 242 BGB entgegensteht (vgl. LG Potsdam GE 2002, 262; LG Berlin GE 96, 741; LG Bremen NJW-RR 93, 19; OLG Frankfurt am Main ZMR 91, 105 f; AG Dortmund WM 97, 212).
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